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Ersatzdienst bei der Feuerwehr
Wie bei jeder Freiwilligen Feuerwehr, kann man auch bei uns seinen Ersatzdienst ableisten.
Voraussetzungen
  • Der Bewerber muss sich zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz / Zivilschutz auf die Dauer von mindestens sieben Jahren verpflichten
  • Wenn erforderlich, muss er sich einer Ärztlichen Untersuchung unterziehen.
  • Die Grundausbildung muss innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab Datum der Verpflichtung, bestanden sein.
  • Der Bewerber muss seine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen, insbesondere an allen Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen teilnehmen.
  • Dem Bewerber darf weder ein Einberufungsbescheid zugestellt worden sein, noch eine bevorstehende Einberufung schriftlich angekündigt worden sein.
  • Zuständig für die Bewilligung der Freistellung ist die Stadt Karlsruhe / Umweltamt.
  • Bei Wegzug aus Karlsruhe, muss der Freigestellte am Zuzugsort von der dort zuständigen Behörde einen unbesetzten Freistellungsplatz erhalten. Sonst ist eine weitere Freistellung nicht möglich.
  • Bei Verstößen gegen die Dienstpflichten kann die Freistellung aufgehoben werden und der Wehrdienst muss in voller Länge abgeleistet werden.