- Der Bewerber muss sich zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz
/ Zivilschutz auf die Dauer von mindestens sieben Jahren verpflichten
- Wenn erforderlich, muss er sich einer Ärztlichen Untersuchung
unterziehen.
- Die Grundausbildung muss innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab Datum der Verpflichtung, bestanden sein.
- Der Bewerber muss seine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen,
insbesondere an allen Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen
teilnehmen.
- Dem Bewerber darf weder ein Einberufungsbescheid zugestellt worden
sein, noch eine bevorstehende Einberufung schriftlich angekündigt worden
sein.
- Zuständig für die Bewilligung der Freistellung ist die Stadt
Karlsruhe / Umweltamt.
- Bei Wegzug aus Karlsruhe, muss der Freigestellte am Zuzugsort von
der dort zuständigen Behörde einen unbesetzten Freistellungsplatz erhalten. Sonst ist eine weitere
Freistellung nicht möglich.
- Bei Verstößen gegen die Dienstpflichten kann die Freistellung
aufgehoben werden und der Wehrdienst muss in voller Länge abgeleistet werden.
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